Die Präambel der am 29.2.1920 angenommenen

Verfassung der Tschechoslowakei:

Wir, das Tschechoslowakische Volk, haben in der Absicht, die vollkommene Einheit des Volkes zu festigen, eine gerechte Ordnung in der Republik einzuführen, die ruhige Entwicklung der tschechoslowakischen Heimat zu sichern, das allgemeine Wohl aller Bürger dieses Staates zu fördern und die Segnungen der Freiheit den zukünftigen Geschlechtern sicherzustellen ... Daß diese Verfassung und alle Gesetze unseres Landes in gleicher Weise im Geiste unserer Geschichte wie im Geiste der im Prinzip der "Selbstbestimmung" enthaltenen modernen Grundsätze durchgeführt werden, denn wir wollen uns der Gesellschaft der Völker als gebildetes, friedliebendes, demokratisches und fortschrittliches Mitglied angliedern ...