Anti-sudetendeutsche Politik
in der
Tschechoslowakischen Republik

1918 – 1938

Edith Bergler, Bayreuth

 

 

1. Verbreitung von Unwahrheiten vor der Gründung der Tschechoslowakei

Die Tschechen und damaligen österreichischen Staatsbürger Tomáš Garrigue Masaryk und Edvard Beneš hatten sich während des 1. Weltkriegs ins Ausland abgesetzt. Ihr Ziel war, nach der Niederlage Österreich-Ungarns den ersten tschechoslowakischen Nationalstaat in den Grenzen des ehemaligen böhmischen Königreichs zu gründen. Dieser sollte aus den österreichischen Landesteilen Böhmen, Mähren, Österreich-Schlesien und der Slowakei entstehen.

Die knapp 28.000 Quadratkilometer großen Randgebiete, die das Innere dieser Länder wie ein nach Osten offenes Hufeisen umschließen, waren die Heimat der 3,5 Millionen Deutsch-Böhmen (Sudetendeutschen). Dorthin hatten im 12. und 13. Jahrhundert böhmische Herrscher Deutsche als Bauern, Bergleute, Handwerker, Kaufleute und Künstler gebeten. Sie sollten diese kaum besiedelten Randgebiete erschließen. Unter ihren Händen entstanden hier u. a. Bergbau (Kohle, Silber, Uran) und Industrie (Glas, Porzellan, Keramik, Textil, Musikinstrumente) sowie die drei Weltbäder Karlsbad, Marienbad und Franzensbad.

Beneš wußte:

–› Das industriereiche Sudetengebiet war für die Wirtschaft der 1. Tschechoslowakischen Republik von ausschlaggebender Bedeutung.

–› Die große deutsch-böhmische Volksgruppe stellte ein Problem bei der Gründung des tschechoslowakischen Nationalstaats dar.

Um die Eingliederung des Sudetengebiets in die 1. Tschechoslowakische Republik zu erreichen, verbreitete Beneš bei den Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich), denen es offensichtlich an genauen Kenntnissen der Geschichte und Geographie dieser Gebiete mangelte, bewußt Unwahrheiten. Diese wurden von Masaryk gebilligt.

Beneš behauptete wahrheitswidrig:

–› In Böhmen leben nur 1,6 Millionen Deutsch-Böhmen.

Es waren aber 3,2 Millionen im Jahr 1918.

–› Die Deutsch-Böhmen wohnen in keinen zusammenhängenden Siedlungsgebieten.

Sie lebten fast ausschließlich in solchen.

–› Die Gebiete der Deutsch-Böhmen weisen keine politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeit auf.

Die von Deutschen in Böhmen kultivierte Region war wirtschaftlich und politisch eine Einheit.

Die Alliierten glaubten diese bewußten Unwahrheiten und ordneten Deutsch-Böhmen dem Staatsgebiet der 1. Tschechoslowakischen Republik zu.

Auf diese Weise wurden die Deutsch-Böhmen um ihr Recht auf Selbstbestimmung gebracht, denn eine angeblich kleine, zersplittert lebende Volksgruppe ohne politischen und wirtschaftlichen Zusammenhalt erfüllte nicht die Voraussetzungen, die Autonomie gerechtfertigt hätten.

 

 

 

2. Verstoß gegen das Selbstbestimmungrecht der Völker bei der Gründung der Tschechoslowakei (28. 10. 1918)

Vor dem Ende des 1. Weltkriegs (1914-1918), den Österreich-Ungarn und das Deutsche Reich verloren, erließ der amerikanische Präsident Woodrow Wilson 14 Punkte.

Diese sollten der Befriedung der Kriegsregionen dienen und den Ausschluß vorprogrammierter Konflikte bei der Neuordnung der Staatsgebilde gewährleisten.

In diesem Schriftstück wurde das Selbstbestimmungrecht der Völker festgelegt, da Wilson wußte, daß das Zusammenleben verschiedener Ethnien erneut Anlaß zu Unruhe sein konnte.

Es ist ein Schutzrecht und verbietet die Unterjochung einer Volksgruppe aus ethnischen oder religiösen Gründen.

In Punkt 10 dieses Erlasses, der sich mit der Neuordnung des Vielvölkerstaats Österreich-Ungarn befaßt, heißt es:

"Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung gegeben werden."

Unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Punkt 10 forderten 6,7 Millionen Tschechen einen eigenen Staat.

Dieser entstand wunschgemäß aus den ehemals österreichischen Landesteilen Böhmen, Mähren, Österreich-Schlesien und der Slowakei, deren industriereiche knapp 28.000 Quadratkilometer umfassenden Randgebiete die jahrhundertealte Heimat der Deutsch-Böhmen/Sudetendeutschen waren.

Nach der Ausrufung der 1. Tschechoslowakischen Republik (28. 10. 1918) forderten die 3,2 Millionen Deutsch-Böhmen ebenfalls unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Punkt 10 den Verbleib ihres Heimatgebiets bei dem zur Republik Deutsch-Österreich verkleinerten österreichischen Staat.

Diese Forderung blieb ungehört, denn die Allierten glaubten die von Beneš verbreiteten falschen Behauptungen.

Die Deutsch-Böhmen wurden unter Verletzung des Selbstbestimmungrechts der Völker und gegen ihren Willen in die erstmals gegründete Tschechoslowakei gepreßt.

Den deutsch-böhmischen Ruf nach dem Selbstbestimmungrecht kommentierte Minister Alois Rašin am 4. November 1918 in Prag mit den Worten:

"Das Selbstbestimmungsrecht ist eine schöne Phrase. Nun aber...entscheidet die Gewalt."

 

3. Die gewaltsame Besetzung des Sudetengebiets durch tschechoslowakisches Militär (Nov. 1918 – Jan. 1919)

Wie angekündigt, entschied nun die Gewalt.

Vor dem Beginn der Friedenskonferenz in St. Germain bei Paris (18. Januar 1919) besetzte tschechoslowakisches Militär gewaltsam das Sudetengebiet.

Die Besetzung begann am 31. Oktober 1918 und war am 28. Januar 1919 abgeschlossen.

Bis Weihnachten 1918 waren rd. 80%, bis Jahresende rd. 95% des Sudetengebiets besetzt.

An mehreren Orten gab es Kämpfe zwischen sudetendeutschen Zivilisten und tschechoslowakischem Militär:

Zlabings / heute Slavonice (17./18. 11.); Gastorf / heute Hoštka (26. 11. zwei Tote); Brüx / heute Most (27./28. 11. mind. sechs Tote); Wiesa-Oberleutensdorf / heute Horní Litvínov (1. 12. zwei Tote); Kaplitz / Kaplice (3. 12. acht Tote); mehrere Orte in Südmähren (30. 11.- 11. 12.)

Auf dem Marktplatz in Mährisch Trübau / heute Moravská Třebová wurden am 29. 11. 1918 fünf sudetendeutsche Zivilisten erschossen und 20 verwundet.

Mehrere Orte wurden mit Beschießung durch Artillerie bedroht: Brüx / heute Most 29. 11.; Eger / heute Cheb 16. 12.; Mährisch Schönberg / heute Šumperk 15. 12.;

 

 

4. Erpressung mit Hunger und Kälte

Eine weitere Waffe zur Brechung des Widerstandswillens der Deutschen waren Hunger und Kälte.

Ab dem 28. 10. 1918 wurden Lebensmittel- und Kohlelieferungen in die von Sudetendeutschen bewohnten Grenzgebiete der Tschechoslowakei und nach Wien gestoppt.

Zeitungen wurden zensiert und mehrere Sudetendeutsche als Geiseln genommen.

Die auf brutale Weise stattfindende Besetzung konnte auch mit Eisenbahnerstreiks (Nordböhmen ab 26. 11 mehrere Wochen, Westböhmen am 5. 12.) und Massendemonstrationen in vielen Städten (8. 12.) nicht verhindert werden.

Unter dem Druck der katastophalen Versorgungslage Wiens gab das Außenministerium in Wien Anfang Dezember 1918 der Regierung in Prag zu verstehen, daß der Widerstand beendet sei.

 

 

5. Tschechischer Terror gegen unbewaffnete Sudetendeutsche am 4. März 1919

Mitte November 1918 hatte sich für Deutsch-Böhmen (Sudetengebiet) eine eigene Landesregierung gebildet, da die Sudetendeutschen nicht in die erstmals gegründete Tschechoslowakei integriert werden wollten.

Sie wünschten unter Berufung auf das Selbstbestimmungrecht der Völker und Punkt 10 eine Vereinigung mit der Republik Deutsch-Österreich.

Der deutsch-böhmischen Landesregierung stand als Landeshauptmann der deutsch-böhmische Abgeordnete Dr. Rudolf Lodgman von Auen vor.

Am 4. März 1919 trat in Wien die Nationalversammlung zusammen, um das Staatsgrundgesetz Deutsch-Österreichs zu verabschieden. Dazu waren auch die Abgeordneten aus Deutsch-Böhmen eingeladen.

Die tschechoslowakische Regierung verweigerte ihnen aber die Ausreise unter Einziehung der Reisepässe, obwohl die Friedenskonferenz in Paris noch nicht beendet war.

Daher riefen, unter Federführung der sudetendeutschen Sozialdemokraten, sämtliche Parteien Deutsch-Böhmens zu einem Generalstreik und zu friedlichen Kundgebungen mit folgendem Wortlaut auf:

"Heute wird in Wien die erste Sitzung des Volkshauses der deutsch-österreichischen Republik eröffnet.

Alle Stämme Österreichs sind dort vertreten. Nur Deutsch-Böhmen ist mit Gewalt zu stummem Schweigen verurteilt.

Schweigend, aber nicht stumm, richten wir heute Auge und Herz nach Wien, wo das freie Deutsch-Österreich zum ersten Mal die Vertreter des Volkes versammelt.

Unsere Feier am heutigen Tag ist eine flammende Anklage gegen die Gewalt, mit der man unser Recht zu brechen sucht. Wir feiern den heutigen Tag durch eine allgemeine Arbeitsruhe...

So wollen wir heute in Stadt und Land zu Tausenden an den Kundgebungen teilnehmen, die sich gegen die Vergewaltigung unseres Rechts richten.

In ernster, schicksalsschwerer Stunde ergeht der Ruf an euch alle. Kommt alle, aber bewahrt Ruhe und Ordnung! Das ist das Gebot für heute." (Habel)

Ab 12 Uhr mittags ruhte die Arbeit, und die Schulen waren geschlossen.

Die Deutsch-Böhmen versammelten sich zu Zehntausenden landesweit in Böhmen und Mähren, um auf die Verweigerung des Selbstbestimmungrechts der Völker aufmerksam zu machen, das die Tschechen für sich in Anspruch nahmen, aber den Deutsch-Böhmen nicht gewährten.

Josef Seliger, der Vorsitzende der Sozialdemokraten, rief auf dem Marktplatz von Teplitz-Schönau (heute Teplice-Šanov) seinen 25.000 versammelten Landsleuten zu:

"Uns führt nicht Haß auf das tschechische Volk zusammen, nur die Liebe zu unserem Volk, zu unserer Freiheit und zu unserem Recht ist es."

Doch tschechoslowakisches Militär löste die Kundgebungen landesweit mit Waffengewalt auf.

54 wehrlose sudetendeutsche Jugendliche, Frauen und Männer wurden an diesem Tag getötet und 104 verletzt.

In der Schweiz wurde das terroristische Vorgehen des tschechoslowakischen Militärs vom 4. März in den Zeitungen thematisiert.

Am 7. März 1919 schrieb die Neue Zürcher Zeitung dazu:

"Die Ereignisse in Deutschböhmen und die Akte der tschechischen Brutalität gegen die deutschböhmischen Demonstranten erregen die größte Erbitterung.

Nachdem schon vorgestern in Karlsbad, Reichenberg, Eger, Aussig, Sternberg, Brüx, Mies und Neutitschein das tschechoslowakische Militär mit Salvenfeuer und Bajonetten gegen die deutsche Bevölkerung gewütet hatte, die sich am Tag des Zusammentritts der deutschösterreichischen Nationalversammlung zu durchaus friedlichen Kundgebungen für das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Böhmen zusammengefunden hatten, haben gestern tschechoslowakische Soldaten in Kaaden und Karlsbad neuerdings Grausamkeiten gegen Deutsche verübt...

Es ist zweifellos, daß die tschechische Regierung beabsichtigt, die Betätigung ihrer Gewalt und Schreckensherrschaft auf das äußerste zu treiben und vor der Anwendung schlimmster Gewaltmittel nicht zurückschreckt.

Die Wirkung dieser unbeschreiblichen Gewalttaten kann selbstverständlich nur die sein, daß sich das Verhältnis zwischen Deutschböhmen und der tschechischen Regierung unversöhnlich gestaltet und daß seit den Schießereien jede Möglichkeit einer Verständigung ausgeschlossen scheint.

Die Erbitterung in Deutschböhmen hat nicht nur die bürgerliche Bevölkerung, sondern auch alle sozialdemokratischen Arbeiterkreise ergriffen und wird nach diesem Blutvergießen nicht mehr schwinden.

Es ist ausgeschlossen, daß Deutschböhmen sich nunmehr unter das tschechische Joch fügen wird, und die tschechische Regierung irrt, wenn sie glaubt, den Widerstand der dreieinhalb Millionen Deutschböhmen mit terroristischen Mitteln unterdrücken zu können."

Nach diesen Ereignissen, schreibt Giegold, kabelte schon am 10. März 1919 der Sonderberater der US-Friedensdelegation in Paris, Professor A. C. Coolidge, nach Washington:

"Würde man den Tschechen das ganze Gebiet zuerkennen, das sie beanspruchen, wäre das nicht nur eine Ungerechtigkeit gegenüber vielen Millionen Menschen, die nicht unter tschechische Herrschaft gelangen wollen, sondern es wäre auch für die Zukunft des neuen Staates gefährlich, vielleicht verhängnisvoll." (Siehe unter Dokumente: Stellungnahme von Prof. Coolidge)

Diese weitsichtige Warnung blieb aber ungehört.

 

 

 

6. Nichtgewählte Tschechen und Slowaken erstellten unter Ausschluß der Minderheiten die Verfassung und Gesetzesordnung der 1. Tschechoslowakischen Republik.

Tomáš Garrigue Masaryk (Staatspräsident bis 1935) und Edvard Beneš (Außen- und Innenminister, ab 1935 Staatspräsident) schufen einen tschechoslowakischen Nationalstaat, in dem 6,7 Millionen Tschechen und 2 Millionen Slowaken die alleinigen Hausherren waren.

Deutsch-Böhmen (3,2 Millionen), Ungarn (0,7 Millionen), Polen (0,1 Millionen) und Karpato-Ukrainer (0,5 Millionen) sowie Sinti, Roma, Kroaten etc. hatten in diesem Staat nichts zu sagen.

Die Deutsch-Böhmen, die sich nicht mehr Deutsch-Böhmen nennen durften und sich daher den Namen Sudetendeutsche gaben, waren zwar das zweitstärkste Staatsvolk. Sie blieben aber wie die restlichen Minderheiten von der Erstellung der Verfassung ausgeschlossen, in der es im ethnizistischen Sinn hieß:

"Wir, die tschechoslowakische Nation...", während die anderen Ethnien als "Mitbürger der übrigen Nationalitäten" bezeichnet wurden.

Auch an der Verabschiedung 300 grundlegender Gesetze waren nur Tschechen und Slowaken beteiligt.

Diese Gesetze hatten, nach Giegold und Habel, aber teilweise gerade für die Deutsch-Böhmen einschneidende Folgen und zeigten überdeutlich, daß die tschechoslowakischen Versicherungen der Verständigungsbereitschaft, die bei der Friedenskonferenz in St Germain gemacht wurden (z. B. Konzeption des neuen tschechoslowakischen Staates nach schweizer Modell) bewußte Unwahrheiten waren und man die Tschechisierung und Entgermanisierung Deutsch-Böhmens gezielt vorantrieb.

Nachdem Tschechen und Slowaken die Verfassung, die am 29. Februar 1920 beurkundet wurde, und die Gesetze ihres Staates unter Ausschluß der anderen Ethnien geschaffen hatten, fand am 18. April 1920 die erste Wahl in der Tschechoslowakischen Republik statt.

Danach saßen im ersten Parlament unter 300 Abgeordneten 72 Deutsch-Böhmen.

Diese waren Alibi-Abgeordnete, weil sie gegen die tschechoslowakische Übermacht nichts bewirken konnten.

Bei der Eröffnungssitzung des Parlaments trugen aber der Deutsche Parlamentarische Verband und der Klub der Deutschen Sozialdemokratischen Abgeordneten eine "staatsrechtliche Erklärung" vor, die in die Geschichte eingegangen ist und auch von den Abgeordneten aus Eger unterschrieben war:

"Die Deutschen Böhmens, Mährens, Schlesiens und der Slowakei hatten niemals den Willen, sich mit den Tschechen zu vereinigen.

Die Tschechoslowakische Republik ist das Ergebnis eines einseitigen tschechischen Willensaktes...Die gesamte tschechoslowakische Gesetzgebung, einschließlich der oktroyierten Verfassung, stellt eine Verletzung des Minderheiten-Schutzvertrages dar.

Wir verwerfen die Fabel vom rein tschechischen Staat, von der Tschechoslowakischen Nation und Sprache und werden niemals die Tschechen als Herren anerkennen.

Wir verkünden feierlich, daß wir nie aufhören werden, das Selbstbestimmungsrecht unseres Volkes zu fordern..." (Sturm)

 

 

7. Gesetze und Verordnungen, die für Sudetendeutsche schwerwiegende Folgen hatten.

Im Memorandum Nr. 3 der tschechoslowakischen Delegation bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 heißt es, daß "die Tschechen...keineswegs daran denken, beispielsweise die Schulen...der Deutschen...zu unterdrücken."

–› Das Gesetz über das Schulwesen vom 3. April 1919

Es beinhaltete das Gegenteil und traf die Deutsch-Böhmen in der Tschechoslowakei von allen Verordnungen am schlimmsten.

Danach mußten deutsche Schulen geschlossen werden, wenn diese nicht mindestens 40 Schüler besuchten.

Daneben durften neue tschechische Schulen für wenige hinzugezogene Kinder entstehen.

In den ländlichen Gebieten waren die deutschen Kinder daher gezwungen, die tschechische Schule zu besuchen, weil der Weg zu einer noch bestehenden deutschen Schule oft zu weit war. Dort verstanden sie zwar kein einziges Wort, denn die Unterrichtssprache war tschechisch. Dieser Mißstand wurde aber von der Schulbehörde ignoriert, ja er war sogar gewollt. Es ging ihr allein darum, die tschechische Sprache in den deutschen Gebieten möglichst schnell zu verbreiten. Daher wurde auch in den deutschen Schulen Tschechisch zum Pflichtfach.

In der Denkschrift der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in der ČSR, die am 21. Mai 1923 beim Internationalen Sozialistenkongreß in Hamburg vorgetragen wurde, werden für die Ungleichbehandlung tschechischer und deutscher Schüler erschreckende Beispiele angeführt.

In Frischau/Břežany (Mähren) wurde für zwei tschechische Kinder eine Schule eröffnet.

17 tschechische Kinder bekamen in Tittnei bei Dauba/Dubá eine eigene Schule, aber die deutsche Schule mit 24 Kindern wurde geschlossen.

Weiter ist der Denkschrift zu entnehmen, daß durch diese Gesetzgebung bis 1922 im Sudetengebiet bereits 193 deutsche Schulen und 1.783 deutsche Klassen geschlossen worden waren.

Bis 1930 verschwanden auf diese Weise 500 deutsche Schulen und 30% der deutschen Klassen, nämlich 3.500.

Besuchten deutsche Kinder die tschechische Schule, bekamen sie dort sogar Hefte und Stifte kostenlos. Diese Großzügigkeit lag wohl darin begründet, daß 98% (135 Millionen Kronen) des staatlichen Schulhaushalts für die tschechischen Schulen bestimmt waren, während für die deutschen Schulen nur drei Millionen Kronen bewilligt wurden, obwohl der Anteil der Deutschen an der Gesamtbevölkerung 23 Prozent betrug.

–› Das Gesetz vom 16. April 1919 schrieb die Bodenreform vor.

Nachverordnungen folgten.

Damit wurde der Zuzug von Tschechen in die deutschen Gebiete beschleunigt.

Dem Gesetz gemäß verstaatlichte die Prager Regierung in den einzelnen Bezirken unterschiedlich stark Grund und Boden, den die Deutschen in Jahrhunderten kultiviert hatten.

Die beschlagnahmten Flächen standen zu 95% sich neu ansiedelnden Tschechen zur Verfügung oder blieben in Staatsbesitz. Auf diese Weise wechselten im Sudetengebiet 30% des Bodens in die Hände nichtdeutscher Verwalter oder Besitzer.

Dieses Gesetz war ein klarer Verstoß gegen das IV. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907, in dem in Artikel 46 festgelegt wurde: "...Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden..."

 

 

–› Verbot des Terminus "Deutschböhmen" vom 28. September 1919

Damit verbot das Präsidium des Innenministeriums den Gebrauch der Bezeichnung "Deutschböhmen".

Zuwiderhandlungen wurden mit Geldstrafe oder 14 Tagen Arrest bestraft (Hemmerle).

 

 

–› Sprachenverordnung vom 29. Februar 1920

Sie beinhaltete ein massives Vorgehen gegen die deutsche Sprache.

Nach diesen Vorschriften mußten sämtliche altösterreichischen Staatsbeamten die tschechische Sprache beherrschen, wenn sie nicht arbeitslos werden wollten.

Wer der tschechischen Sprache nicht mächtig war, hatte diese in kurzer Zeit neben der Berufsarbeit zu erlernen. Bei bestandener Sprachprüfung wurden diese deutschstämmigen Beamten ebenso wie diejenigen, die schon Tschechisch konnten, häufig ins Landesinnere versetzt.

Wurde die Feststellungsprüfung nicht erfolgreich abgelegt, folgte ohne Wiederholungsmöglichkeit die Entlassung.

Durch diese Schikane verloren ca. 40 000 Beamte (Bahn, Post, Verwaltung, Finanzen, Polizei) wegen mangelnder Tschechischkentnisse ihren Posten.

Für den Erhalt des Arbeitsplatzes war aber ebenso entscheidend, daß die Kinder der deutschstämmigen Beamten eine tschechische Schule besuchten.

Tschechische Beamte, von denen kinderreiche bevorzugt wurden, rückten auf die freien Stellen nach. Für sie waren Deutschkenntnisse keine Vorbedingung, obwohl sie in das deutschsprachige Gebiet versetzt wurden.

In Folge dieser Verordnung, schreibt Habel, waren im Jahr 1930 in der Bezirkshauptstadt Eger 35,2% aller Stellen für Staatsbedienstete mit Tschechen besetzt.

Der tschechische Anteil der Gesamtbevölkerung des Bezirks betrug aber nur 7,1%.

Am 3. Februar 1926 wurde diese seit 1920 angewandte Sprachenverordnung mit einem Gesetz legalisiert.

Nachdem Beneš 1935 Staatspräsident geworden war, wurden Deutsche in höheren Beamtenpositionen degradiert oder hatten keine Möglichkeit zum Aufstieg mehr.

 

–› Gesetz vom 14. April 1920 über Ortsbezeichnungen

Danach bekamen sämtliche deutschen Orte eine öffentliche amtliche tschechische Ortsbezeichnung.

Die deutsche Bezeichnung blieb in der Praxis bestehen, weil im Ausland, aber auch im Inland die neu tschechische Ortsbezeichnung unbekannt war.

Die Bahnhöfe wurden mit beiden Namen bezeichnet.

Im Kursbuch fanden sich nur die deutschen Ortsnamen.

Stempel der Gemeinde- und Stadtverwaltungen trugen nur die tschechische Ortsbezeichnung.

Plätze und Straßen, die an habsburgische Herrscher oder an ausländische Orte erinnerten, wie z. B. "Bozener Platz" oder "Marburger Straße", mußten nach tschechischen Persönlichkeiten umbenannt werden.

(Schönbach im Erzgebirge, die Stadt der Musikinstrumentenherstellung, deren Erzeugnisse unter diesem Namen weltbekannt waren, wurde bis Kriegsende 1945 auch amtlich nur mit seinem deutschen Namen bezeichnet. Hätte Schönbach einen anderen amtlichen tschechischen Namen erhalten, wäre der Markenname verlorengegangen. Seit Kriegsende und der Vertreibung der Deutschen heißt dieser Ort amtlich Luby.)

 

–› Gesetz zum Schutz der Republik vom 19. März 1923

Dieses Gesetz war ein Angriff auf die staatsbürgerliche Freiheit.

Die Entstehung der Tschechoslowakei, bei der sich Beneš als Meister der Lüge offenbart hatte, durfte laut Gesetz nicht mehr erwähnt werden.

Verstöße dagegen wurden als Aufwiegelung und Vergehen bezeichnet.

Denkmäler, Inschriften, Büsten, Tafeln, Bilder, Wappen, die an Mitglieder der Dynastien erinnerten, die in Österreich, Ungarn, Österreich-Ungarn oder im Deutschen Reich geherrscht hatten, wurden als staatsfeindlich bezeichnet und mußten entfernt werden.

Verstöße gegen dieses Gesetz konnten mit bis zu lebenslanger Kerkerhaft bestraft werden.

 

 

8. Unterdrückung der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien

Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs waren die tschechischen und deutsch-böhmischen Evangelischen aus Böhmen im gemeinsamen Konsistorium in Wien vereinigt. Nach der erstmaligen Gründung der Tschechoslowakei konnten diese Christen dort nicht mehr bleiben, weil Wien jetzt im Ausland lag.

Bereits am 17./18. Dezember 1918 vereinigten sich die tschechischen Evangelischen zur Českobratrská Církev Evangelická (Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder).

Am 25./26. Oktober 1919 gründeten die deutsch-böhmischen Evangelischen die deutsche Evangelische Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien (DEKiBMS).

Diese Kirche wurde von der tschechoslowakischen Regierung gezielt unterdrückt.

(Siehe unter: Geschichte, Ev. Kirche in Böhmen)

 

 

9. Systematisch gelenkter Anstieg des tschechischen Bevölkerungsanteils im Sudetengebiet

Ab 1919 stieg der tschechische Bevölkerungsanteil im Sudetegebiet jährlich um knapp 1 Prozent an.

Bei unveränderter Fortsetzung dieser Politik wären die Sudetendeutschen im Lauf von 70 Jahren zur Minderheit im eigenen Land geworden.

Wie dies geschehen sollte, veröffentlichte 1919 der tschechische Jurist Josef L. Stěhule in seiner Schrift "Československý stát v mezinárodním právu a styku" (Der tschechoslowakische Staat im internationalen Recht und Verkehr). Dort ist zu lesen:

"In unserer Geschichte naht ein historischer Augenblick, wie er sich lange nicht bot und wie er sich in tausend Jahren nicht ergibt...Wir müssen heute den Bogen so straff wie möglich spannen und eine Situation nützen, die es nicht mehr geben wird...Im Laufe von hundert Jahren wird, bevor Deutschland sich seiner besinnt, das böhmische Gebiet ohne jede Gewalt tschechisiert sein. Geht dieser Prozess nicht schnell genug vonstatten, schreiten wir zur Aussiedlung des deutschen Elements, sofern es unsere staatliche Sicherheit bedroht." (Hoffmann/Harasko)

Beispiel:

Einwohnerzahl der Stadt Eger:

1910: 26.682 Einwohner; davon 133 Tschechen in den österreichischen Kasernen der Stadt

1921: 27.524 Einwohner; davon 1.305 Tschechen

1930: 31.546 Einwohner; davon 3.493 Tschechen

 

 

10. Arbeitslosigkeit in den 30er Jahren im Sudetengebiet, teilweise von der tschechoslowakischen Regierung ausgelöst

Zu den schon beschäftigungslosen Zehntausenden sudetendeutscher Beamter kam es während der Weltwirtschaftskrise zu einer noch weit größeren Arbeitslosigkeit. Der Grund dafür lag in der mehr auf Export ausgerichteten industriellen Struktur des Sudetengebiets, wodurch sich der Auftragsmangel hier stärker bemerkbar machte.

Die tschechoslowakische Regierung unternahm nichts, um diese Arbeitslosigkeit zu mindern. Stattdessen trug der tschechische Wirtschaftsnationalismus einen gehörigen Teil dazu bei, die Arbeitslosigkeit im Sudetengebiet zu vergrößern.

Die Regierung in Prag förderte neue Industrien fast ausschließlich im Inneren der Tschechoslowakei. Als Zulieferfirmen wurden nur tschechische ausgesucht.

Die Folge davon war eine Arbeitslosenquote, die im Sudetengebiet durchschnittlich fünfmal höher war als in den tschechischen Landesteilen.

Nach Giegold lag im Bezirk Eger die Arbeitslosenquote bei 9%.

Schlimmer sah es im Erzgebirge und im Riesengebirge aus.

Hier betrug die Arbeitslosenquote teilweise weit mehr als 25%.

Hunger und Not gehörten dort zum täglichen Leben, weil die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitslosen-Hilfe äußerst gering war.

Im Inneren der Tschechoslowakei hatten dagegen nur 3% der Bevölkerung keine Arbeit.

 

 

11. Mehrmalige Ablehnung der Zusammenarbeit mit sudetendeutschen Politikern und Parteien

Die wirtschaftliche Misere und die daraus entstandenen teilweise katastrophalen Lebensbedingungen der deutschstämmigen Bevölkerung veranlaßten 1926 drei sudetendeutsche Parteien (Bund der Landwirte, Christlich-Soziale Volkspartei, Deutsche Gewerbepartei), in Prag vorzuschlagen, ohne Vorbedingungen in eine Regierungskoalition mit den Tschechen einzutreten. Sie erhofften sich davon eine Besserung der Verhältnisse und Hilfe für die Landsleute. Ihr Angebot wurde abgelehnt.

1929 machten die sudetendeutschen Sozialdemokraten nochmals ein Koalitionsangebot, wiederum ohne Vorbedingungen.

Auch dieser Versuch scheiterte, weil das tschechoslowakische Staatsvolk allein regieren wollte und von der Not in den Sudetengebieten nicht tangiert wurde.

Selbst die tschechoslowakische Sozialdemokratie lehnte Verhandlungen mit den sudetendeutschen Sozialdemokraten ab, weil auch diese das den Deutschen vorenthaltene Recht auf Selbstbestimmung einforderten, während die Tschechen von Anbeginn des Staates von den Sudetendeutschen den Verzicht auf ihr Recht auf Selbstbestimmung verlangten.

 

 

12. Die Sudetendeutsche Partei (SdP) gewann 1935 die Wahl, wurde aber nicht an der Regierung beteiligt.

15 Jahre lang hatte die Regierung in Prag gezeigt, daß sie trotz sudetendeutscher Minister (z. B. Arbeitsminister Dr. Ludwig Czech, Sozialdemokrat, von den Nazis in Theresienstadt umgebracht) nicht bereit war, sich mit der Benachteiligung der Deutschstämmigen zu beschäftigen.

Daher gründete Konrad Henlein aus Asch am 1. Oktober 1933 in Eger die "Sudetendeutsche Heimatfront". Diese mußte sich in "Sudetendeutsche Partei" umbenennen, da nur Parteien an der Wahl teilnehmen konnten.

Das am 21. Oktober 1934 in Böhmisch-Leipa (heute Česká Lípa) vorgestellte Wahlprogramm beinhaltete:

–› Einigung des Deutschtums in der Tschechoslowakei unter Wahrung der naturgegebenen Rechte;

–› Einbindung des Deutschtums als staatskonservatives Aufbauelement;

–› Absage an Pangermanismus und Panslavismus als Störfaktoren beim Neuaufbau Mitteleuropas;

–› Absage an Faschismus und Nationalismus, die auf die besonders gearteten Verhältnisse in der Tschechoslowakei nicht übertragbar waren.

Wörtlich heißt es dort nach Giegold:

"Wir haben...bis heute alle unsere Pflichten als Staatsbürger treu und ehrlich erfüllt.

Um so mehr erwarten wir, daß endlich der Staat uns gibt, was unser ist.

Kein vernünftiger Tscheche kann von uns verlangen, daß wir unser Volkstum verleugnen...

Staatstreue schließt Volkstreue nicht aus...

Das Sudetendeutschtum bietet offen und ehrlich die Hand zum Frieden.

Wer sie ausschlägt, muß dann die Verantwortung dafür übernehmen, wie sich die Zukunft entwickeln wird."

Am 19. Mai 1935 gewann die SdP mit diesem auf Verständigung ausgerichteten Parteiprogramm die Wahl mit 1,25 Millionen Stimmen.

Sie überflügelte die stärkste tschechische Gruppierung, die Agrarpartei, um 73.000 Stimmen.

Obwohl die Sudetendeutschen in der neuen Legislaturperiode dadurch 22 Abgeordnetensitze mehr hatten als in der vorherigen Regierung und die SdP die stimmenstärkste Partei überhaupt war, wurden sie nicht an der Regierung beteiligt.

1936 riefen deshalb die Führer der "Jungaktivisten", Wenzel Jaksch (Sozialdemokraten), Hans Schütz (Christlich-Soziale) und Gustav Hacker (Bund der Landwirte), die tschechoslowakische Regierung zum letzten Mal auf, die etwa 3,5 Millionen Sudetendeutschen als zweitstärkstes Staatsvolk anzuerkennen.

Die Antwort der kurzsichtigen Regierung, die es nicht verstand, die Bürger des Landes zu integrieren, die keine Tschechen und Slowaken waren, war aber ein klares Nein.

Sie hielt sich an Masaryks Abschiedsbotschaft von 1935, in der er mahnend daran erinnert hatte, "daß sich die Staaten durch jene Ideale erhalten, aus denen sie geboren wurden".

Die Regierung ordnete weiterhin staatsmännische Vernunft dem tschechoslowakischen Nationalismus unter und hielt an dem ideologischen Konstrukt des ethnisch homogenen Nationalstaats fest. Dabei verstieß sie gegen das Minderheitenschutzabkommen von 1922. Deshalb protestierten die Sudetendeutschen mit 24 Eingaben beim Völkerbund in Genf, aber ohne Erfolg. Der Grund dafür lag nicht in der Schwäche der Völkerbundes, sondern auch am persönlichen Einfluß, den Edvard Beneš als Außenminister der Tschechoslowakei (bis 1935) und enger Verbündeter Frankreichs hatte.

Die Sudetendeutschen wurden von einer formal demokratischen tschechischen bzw. tschechoslowakischen Mehrheit im Parlament 20 Jahre lang aus nationalistischen Gründen immer wieder überstimmt.

Dies erklärt die zunehmende Kritik und auch Ablehnung dieser parlamentarischen Demokratie (nicht des freiheitlichen Rechtsstaats) bei vielen Sudetendeutschen in den 30er Jahren sowie ihre Hoffnungslosigkeit und Staatsverdrossenheit.

Sie sahen in der Tschechoslowakei keine Möglichkeit mehr, ihre wirtschaftliche Misere zu verändern.

Sämtliche demokratischen Mittel waren erfolglos ausgeschöpft.

Es lag offen auf der Hand, daß ihr Verhängnis in diesem Staat darin bestand, Deutsche zu sein.

Vor diesem Hintergrund muß die Sympathie Henleins und des größten Teils der SdP für Hitler gesehen werden, die nach innerparteilichen, teilweise auch vom Deutschen Reich aus beeinflußten Auseinandersetzungen ab November 1937 zu erkennen war.

 

 

13. Beneš schlug vor dem Münchner Abkommen eine Vertreibung des größten Teils der Sudetendeutschen vor

In letzter Minute versuchte Staatspräsident Edvard Beneš durch diplomatische Finessen den Anschluß des Sudetengebiets an das Reich wenigstens teilweise abzuwenden, gleichzeitig aber einen großen Teil der verhaßten Sudetendeutschen außer Landes zu bringen und sich deren erarbeiteten Besitz anzueignen.

Am 17. September 1938 überreichte der tschechoslowakische Minister Jaromir Nečas in Paris einen geheimen Vorschlag.

Darin bot Beneš an, 20% des Sudetengebiets an das Deutsche Reich abzutreten, wenn Deutschland innerhalb einer "Ortsverlagerung" (d. h. Vertreibung) weitere 40%, nämlich 1,5 bis 2 Millionen Sudetendeutsche, übernähme.

12 Tage vor dem Münchner Abkommen ( 29. September 1938) schlug Beneš eine Vertreibung des größten Teils der Sudetendeutschen vor.

Damit fand er aber kein Gehör. (Habel und Hoffmann/Harasko).

 

 

Literatur:

Giegold, Heinrich: Tschechen und Deutsche, Hof 1993

Habel, Fritz Peter: Die Sudetendeutschen, München 1998

Hemmerle, Rudolf: Sudetenland-Lexikon, Würzburg 1990

Hoffmann, Roland J., Harasko Alois (Hg.): ODSUN – Die Vertreibung der Sudetendeutschen Bd. 1, München 2000

Schreiner, Lorenz (Hg.): Heimatkreis Eger, Amberg 1997

Sturm, Heribert: Eger – Geschichte einer Reichsstadt, Augsburg 1951

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