Die Konferenz von Potsdam (17. Juli 1945 – 2. August 1945)
Edith Bergler, Bayreuth
Sämtliche diplomatischen Bemühungen der tschechoslowakischen Regierung konzentrierten sich von Mai bis einschließlich Juli 1945 auf die Sanktionierung der bereits stattgefundenen und stattfindenden sog. "wilden" Vertreibung der Sudetendeutschen.
3. Juli 1945
Die nichtgewählte tschechoslowakische Regierung reichte bei den Botschaften der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion eine Note ein, nachdem sich Zdeněk Fierlinger (Premier der nichtgewählten tschechoslowakischen Regierung und Agent Moskaus) Ende Juni noch einmal der sowjetischen Zustimmung zur "ethnischen Säuberung" der Tschechoslowakei versichert hatte.
Diese Note enthielt:
17. Juli 1945
Beginn der Konferenz von Potsdam
Teilnehmer:
Großbritannien: Winston Churchill, ab 29. 07. Clement Attlee
USA: Harry Truman
Sowjetunion: Josef Stalin
Tschechoslowakei: Edvard Beneš, der nichtgewählte Präsident
Beneš wurde von den West-Alliierten zur Rede gestellt, denn er hatte eigenmächtig vor den Beschlüssen der Konferenz die Vertreibung in Gang gesetzt. Stalin hatte dagegen keine Einwände.
22. Juli 1945
Beneš legte den drei Großmächten seine Pläne für die weitere Ausweisung von 2 bis 2, 5 Millionen Deutschen vor und beantragte einen international abgesicherten und planmäßigen "Transfer".
Dabei spürte er die Distanz der Westalliierten und mußte nun ernstlich fürchten, daß die "ethnische Säuberung" der Tschechoslowakei eventuell nicht nach seinen Vorstellungen verlaufen würde.
31. Juli 1945
Explosion eines Munitionsdepots in Aussig/Ústi (siehe unter: Massaker bei der Vertreibung)
Diese wurde vom tschechoslowakischen Innen- und Verteidigungsministerium inszeniert. Beneš stellte die Explosion vor der Konferenz als Anschlag deutscher "Werwölfe" dar. Damit wollte er den Beweis für die Gefahr erbringen, der die Tschechen ausgesetzt sein würden, solange sich Deutsche in der Tschechoslowakei aufhielten.
Obwohl die Westalliierten in keiner Weise mit der Unmenschlichkeit der seit Mai 1945 durchgeführten sog. "wilden" Vertreibung (siehe unter: Vertreibung, Punkt 1) übereinstimmten, mußten sie erkennen, daß sie dagegen nichts mehr ausrichten konnten. Sie befürchteten nun, durch ein Veto sich jede Möglichkeit der künftigen Einflußnahme auf die Geschehnisse in Mitteleuropa zu verbauen. Folglich schlossen sie sich Stalin an.
2. August 1945
Ende der Potsdamer Konferenz;
Erlaß des Dekrets Nr. 33 (siehe unten)
Ergebnisse der Potsdamer Konferenz
Die Potsdamer Konferenz
(Die USA und Großbritannien unternahmen nichts, um die Vertreibungen der Deutschen zu verhindern.
Deswegen tragen beide Staaten ebenso Verantwortung für die menschen- und völkerrechtswidrige Vertreibung von ca. 15 Millionen Deutschen sowie für ca. 2,5 Millionen Tote und Vermißte.)
Dazu schreibt der amerikanische Völkerrechtler Alfred M. de Zayas in seinem Buch "Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen":
"Wenn sich polnische und tschechische Wissenschaftler auf Artikel XIII des Potsdamer Protokolls zur Legalisierung der Vertreibung berufen, so muß ihnen heute grundsätzlich das Recht, sich darauf zu stützen, abgesprochen werden, da die damaligen Regierungen Polens und der Tschechoslowakei fortdauernd...gegen Geist und Buchstaben dieses Artikels verstoßen haben." (siehe unter: Vertreibung, Punkt 3 – 3.3)
Die Unterbrechung der laufenden Massenaustreibung verstimmte die Tschechen. Daher wurden Deutsche innerhalb der Tschechoslowakei verstärkt in Lagern interniert.
Das Ergebnis der Potsdamer Konferenz beendete abrupt die Gerüchte über den Verbleib des Egerlands bei Deutschland.
Diese waren wohl aus der amerikanischen Verwaltung des Gebiets hergeleitet worden. Auch die Egerländer mußten sich nun damit abfinden, ihre Heimat verlassen zu müssen.
Die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz
zogen das Dekret Nr. 33 nach sich.
Beneš hatte nach dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 (siehe unter Dokumente: Münchner Abkommen) den am 20. 11. 1938 geschlossenen "Vertrag über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen" zwischen dem Deutschen Reich und der tschechoslowakischen Regierung (siehe unter Dokumente: Vertrag über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen) nie anerkannt. Daher bezeichnete er weiterhin Sudetendeutsche und Ungarn, die im Staatsgebiet der Tschechoslowakei lebten, als tschechoslowakische Staatsbürger.
Laut Potsdamer Protokoll konnten aber keine tschechoslowakischen Staatsbürger vertrieben werden.
Deswegen erließ Beneš am 2. August 1945 das Dekret Nr. 33: "Über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen deutscher und madjarischer Nationalität." (siehe unter: Dekrete des Edvard Benesch)
Mit diesem Dekret entzog er Sudetendeutschen und Ungarn die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft.
Somit konnte dieser Personenkreis anstandslos vertrieben werden.
Quellen:
Churaň, Milan: Postupim a Československo – Mýtus a skutečnost (Potsdam und die Tschechoslowakei – Mythos und Wirklichkeit) Übersetzung von Felix Seebauer, in: Sudetendeutsche Zeitung vom 08. 03. 2002
De Zayas, Alfred M.: Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen,
Frankfurt/M; Berlin 1996
Habel, Fritz Peter: Dokumente zur Sudetenfrage, München 2003